21. Februar 2022
Mitwirkung
Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objektblatt erstellt und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.
Auflagezeit:
21. Februar – 31. Mai 2022 während der Bürozeiten
Auflageorte:
Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat)
Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Internet:
https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen
Auskünfte:
Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33
Stellungnahmen zur Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans können bis zum
31. Mai 2022 schriftlich wie folgt eingereicht werden:
per Post: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per Mail: raumplanung@bl.ch
Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.
Amt für Raumplanung