07. Oktober 2022
Gestützt auf die kantonale Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle sowie das Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinde Birsfelden wird ab dem 17. Oktober 2022 mit der Lufthygiene- und Abgasverlustkontrolle aller nichtindustrieller Öl- und Gasheizungen begonnen.
Die Kontrollen werden im 2-jährigen Turnus durchgeführt. Im Winter 2021/2022 kontrollierte Heizungen werden erst wieder im Winter 2023/2024 nachgeprüft.
Die atmosphärischen Gasfeuerungen werden neu periodisch (alle vier Jahre) und nicht wie bisher einmalig kontrolliert.
Die Gebühr für die lufthygienische und die energetische Kontrolle wird kostendeckend erhoben und beträgt gemäss Gemeinderatsverordnung:
Brenner | Anzahl | Faktor Stufen | Gebühr CHF (exkl. MwSt.) |
---|---|---|---|
Einstufige Brenner | eine | 1.0 | 69.00 |
Einstoffbrenner: | |||
Öl- und Gasgebläsebrenner | zwei | 1.3 | 90.00 |
Öl- und Gasgebläsebrenner | modulierend | 1.5 | 104.00 |
Zweistoffbrenner: | |||
Kombinierte Öl-/Gasbrenner | zwei | 1.5 | 104.00 |
Kombinierte Öl-/Gasbrenner | modulierend | 1.8 | 125.00 |
Die Gebühr für die Nachkontrolle entspricht der Gebühr für die lufthygienische und energetische Kontrolle.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma F. Senn AG mit der Feuerungskontrolle. Die Messgebühren werden durch die F. Senn AG in Rechnung gestellt.
Wir bitten die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie die Hauwartinnen und Hauswarte, den vom Gemeinderat beauftragten Kontrolleur bei seiner Arbeit in jeder Hinsicht zu unterstützen. Er wird sich entsprechend ausweisen und sich im Voraus anmelden.
Auskunft betreffend Heizungskontrollen erteilen folgende Personen:
F. Senn AG, Tel. 061 321 85 24, office@sennenergie.ch
Herr R. Bader, Tel. 061 317 33 35, bvu@birsfelden.ch