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Natur- und Erholungs­räume

Der Gemeinde Birsfelden ist im Rahmen der Stadtentwicklung wichtig, die Bedürfnisse der Flora und Fauna verstärkt miteinzubeziehen und zu fördern.

Ein wichtiges Thema in der Stadtentwicklung ist der Bereich des Natur- und Artenschutzes. Um im Siedlungsgebiet für die Erhaltung der Artenvielfalt die notwendigen ökologischen Räume und Flächen zu garantieren, wurde vom Gemeinderat im Mai 2020 das Leitbild Natur verabschiedet. Das vorliegende Leitbild formuliert die kommunalen Grundlagen zum Umgang mit dem Natur-, Grün und Freiraum in Birsfelden. Es beinhaltet neben den Grundsätzen einen Zielkatalog, welcher die Grundlage für den daraus resultierenden Massnahmenkatalog bildet, der zurzeit erarbeitet wird.

Die Grundsätze zum Umgang mit dem Natur-, Grün- und Freiraum
Die Gemeinde Birsfelden weist einen deutlich städtischen Charakter auf, ist mehrheitlich bebaut und die wirtschaftliche Nutzung ist grossflächig industriell. Auf Gemeindegebiet gibt es keine landwirtschaftlich genutzten Flächen mehr. Der Waldanteil ist bezogen auf das Gemeindeareal mit 1.5% ähnlich gering wie der Waldanteil auf basel-städtischem Boden. Hingegen zeichnet sich die Gemeinde, mit Ausnahme der Hafenzone, durch sehr grüne und meist unverbaute Uferabschnitte an den Flussläufen von Rhein und Birs aus. Dieses Merkmal ist für städtisch geprägte Siedlungen nicht selbstverständlich und auch deshalb schützenswert.

Vor dem Hintergrund des wachsenden Wohnraumbedarfs und der seit ca. 1975 sinkenden Bevölkerung Birsfeldens ist die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum im Siedlungsbereich zu einer zentralen Zielsetzung der Gemeindeentwicklung geworden. Direkt damit verbunden stellen sich Fragen zum Umgang mit den vorhandenen und zukünftigen Natur-, Grün- und Freiräumen in der Gemeinde. Die Würdigung dieser Rahmenbedingungen und das Streben nach einem nachhaltigen Umgang mit dem Birsfelder Natur-, Grün- und Freiraum prägen das vorliegende Leitbild.

Folgende übergeordnete Grundsätze bilden die Basis für den detaillierten Ziel- und
Massnahmenkatalog:

  1. Die Gemeinde trägt den vorhandenen wertvollen Lebensräumen an Birs und Rhein Sorge.
  2. Sie fördert die Artenvielfalt, insbesondere auch im Siedlungsraum; dabei orientiert sie sich an den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Siedlungsökologie.
  3. Das Siedlungsgebiet ist wo immer möglich naturnah ausgestaltet.
  4. Die Bevölkerung ist über die Aspekte der Siedlungsökologie sowie deren Werte und Bedeutung für die Lebensqualität in Birsfelden gut informiert.
  5. Die Gemeinde agiert in Sachen Ökologie und Biodiversität als Vorbild, animiert dadurch zur Nachahmung und erhöht damit die Standortqualität.

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