Zur Qualitätssicherung der neuen und bestehenden Stadträume, setzt die Gemeinde die Quartier- und Zonenplanung ein.
Der Zonenplan
Der Zonenplan ist allgemein gültig. Im Zonenplan und im Zonenreglement wird unter anderem Folgendes vorgegeben:
Die Gemeinde kann keinen Einfluss auf zonenkonforme Bauvorhaben nehmen. Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist der Zonenplan verbindlich.
Der Quartierplan
Wenn der Bauherr anders als zonenkonform bauen will, muss eine Sondernutzungsplanung gemacht werden. Diese besteht in der Erarbeitung eines Quartierplans und eines Quartierplanreglements. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eines massgeschneiderten Bauvorhabens ab einer Parzellen-/Arealgrösse von 2'000 m2. Bei diesem Prozess redet die Gemeinde bei allen Themen mit.
Abteilung
Stadtentwicklung & Natur