In Birsfelden werden Betreuungsinstitutionen von der Gemeinde nicht direkt subventioniert. Stattdessen erhalten die Erziehungsberechtigten von der Gemeinde monatliche Betreuungsgutscheine und wählen die Betreuungseinrichtung für ihre Kinder im Vorschul- oder Primarschulalter selber.
Über Betreuungsgutscheine finanzierbare Einrichtungen sind:
- Kindertagesstätten (KITA)
- Tagesstrukturen
- Tagesferien (in den Tagesstrukturen Birsfelden)
- Mittagstische mit kantonaler Betriebsbewilligung in oder ausserhalb von Birsfelden
- Tagesfamilien (müssen einer Dachorganisation mit kantonaler Bewilligung angeschlossen sein)
Vorgehen für die Beantragung von Betreuungsgutscheinen:
Die Eltern schliessen mit der Betreuungseinrichtung einen Vertrag ab und erhalten den Vollkostenpreis verrechnet. Als Grundvoraussetzung für das Anrecht auf Betreuungsgutscheine muss – je nach Situation der Familie – ein bestimmtes Arbeitspensum nachgewiesen werden. Zudem darf eine bestimmte Einkommenshöhe nicht überschritten werden. Anschliessend wird die Höhe der Betreuungsgutscheine in Abhängigkeit vom Einkommen festgelegt. Betreuungsgutscheine können hier beantragt werden.
Folgende Betreuungsangebote in der Gemeinde Birsfelden können mit Betreuungsgutscheinen finanziert werden:
Hier können Sie Betreuungsgutscheine beantragen.