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Friedens­richter­amt

Hauptstrasse 77
4127
Birsfelden

Friedensrichteramt Birsfelden (Friedensrichterkreis 06 Birsfelden - Muttenz)

Friedensrichter/innen sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und die erste, obligatorische Schlichtungsbehörde bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und zuständig u.a. für:

  • Konsumentenrechtliche Forderungen; allgemeine Forderungsklagen
  • Klagen auf Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Schadenhaftungen
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Stockwerkeigentum


Mit Einreichung des Schlichtungsgesuches (im Doppel) wird das Verfahren eingeleitet.

Bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten können Friedensrichter/innen (auf Antrag der klagenden Partei) bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000.- endgültig entscheiden und bis zu einem Streitwert von CHF 5‘000.- den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Die beim Friedensrichteramt getroffene Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides.

Für weitere Fragen steht Ihnen die örtliche Friedensrichterin gerne zur Verfügung. Termine nach Vereinbarung.

Thurthaler Esther (Friedensrichter/in)

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