Der Gemeinderat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde (Exekutive). Er formuliert die Ziele der Gemeinde, plant die zur Zielerreichung notwendigen Massnahmen, klärt die erforderlichen Mittel ab und sichert die Koordination. Er sorgt zudem für eine rechtmässige, leistungsfähige und bürgernahe Tätigkeit der Behörden und der Verwaltung.