Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Bild
Bild

Durchfahrts­bewilligung

Seit Mai 2016 ist die Verordnung Temporäre Sperrung Gemeindestrassen in Kraft. Damit hat der Gemeinderat die Grundlagen für die Entlastung der Quartiere vom Ausweichverkehr von der A2 sowie der Hauptstrasse geschaffen.

Somit gelten ab obigem Datum jeweils von Montag bis Freitag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr die folgenden Durchfahrtsbeschränkungen:

  • Muttenzerstrasse (ab Freulerstrasse, Richtung Birseckstrasse)
  • Friedhofstrasse (ab Sternenfeldstrasse, Richtung Basel)
  • Hardstrasse (ab Sternenfeldstrasse/Kreisel, Richtung Basel)
  • Burenweg (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Florastrasse)
  • Wartenbergstrasse (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Florastrasse)
  • Salinenstrasse (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Prattelerstrasse)

Personen und Fahrzeuge mit einer Durchfahrtsbewilligung sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen. 

Weitere Informationen finden Sie in untenstehenden Dokumenten.

Antrag Durchfahrtsbewilligung - Onlineformular
Sicherheit & Rettung
Mobilität und Verkehr

Das könnte Sie auch ­interes­sieren

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen