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Geburts­anzeige

Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzliche Gratulation!

Geburt in der Schweiz
Nach der Geburt muss Ihr Kind auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls Ihr Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird das Spital die Anzeige an das zuständige Zivilstandsamt vornehmen.

Bei einer Hausgeburt sind Sie verpflichtet, die Geburt schriftlich oder persönlich anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Geburt erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist.

Geburt im Ausland - für Schweizer Staatsangehörige
Bitte melden Sie die Geburt bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung im Ausland. Auf der Website des Zivilstandsamtes Basel-Landschaft erhalten Sie zusätzliche Informationen über das weitere Vorgehen.

Für ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich mit dem Geburtsschein oder der Geburtsurkunde persönlich am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste. Beachten Sie, dass das Dokument in einer Schweizer Landessprache oder auf Englisch sein muss. Andernfalls muss das Dokument übersetzt werden.

Bei einer Geburt in der Schweiz sowie einer Geburt von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland mit Wohnsitz in Birsfelden erfolgt die Anmeldung im Einwohnerregister unserer Gemeinde automatisch. Die Abteilung Einwohnerdienste erhält vom zuständigen Zivilstandsamt eine Mitteilung über die erfolgte Geburt. Anschliessend erhalten die Eltern zwecks Anmeldung im Einwohnerregister ein Schreiben, welches ausgefüllt und an die Abteilung Einwohnerdienste retourniert werden muss. Der Ausländerausweis für Neugeborene mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird nach der Anmeldung im Einwohnerregister der Gemeinde automatisch durch die Abteilung Einwohnerdienste beim Amt für Migration und Bürgerrecht Basel-Landschaft (AfMB BL) beantragt.

Die Bestellung einer Geburtsurkunde kann nur über das zuständige Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht vom Wohnort) vorgenommen werden.

Einwohner­dienste
Ehe, Geburt und Tod

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