Gestützt auf das Gesetz und das Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen haben Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beiträge bei übermässig hohen Mietzinsbelastungen, wenn dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden kann.
Weitere Informationen und Unterlagen zur Antragsstellung erhalten Sie über die Administration der Abteilung Soziale Dienste.