Sind Sie innerhalb der Gemeinde Birsfelden umgezogen?
Damit wir Ihre Adresse bzw. Ihre Wohnung bei einem Umzug innerhalb des Gebäudes im Einwohnerregister ändern können, bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen (gem. Anmeldungs- und Registergesetz ARG) Ihre neue Adresse entweder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, über das untenstehende Onlineformular oder über den eUmzug mitzuteilen.
Für die Adressänderung benötigen wir von Ihnen den neuen, gültigen und unterzeichneten Mietvertrag, sofern Sie darin eingetragen sind. Sollten Sie nicht im Mietvertrag eingetragen sein, benötigen wir ein schriftliches Einverständnis des Liegenschaftseigentümers bzw. der -eigentümerin oder der Liegenschaftsverwaltung, dass diese über Ihren Aufenthalt in dieser Wohnung in Kenntnis gesetzt und damit einverstanden sind.