Sie benötigen eine Bestätigung oder Bescheinigung, dass Sie in Birsfelden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet sind?
Auf folgende Arten können Sie eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbescheinigung bestellen:
- Persönlich am Schalter der Einwohnerdienste: Bitte nehmen Sie einen gültigen amtlichen Ausweis mit. Die Gebühr ist direkt bei der Bestellung zu bezahlen.
- Online: Wir stellen Ihnen die Bescheinigung nach erfolgter Online-Zahlung per A-Post zu.
Es besteht die Möglichkeit, dass Ehepartner für einander und Eltern für ihre minderjährigen Kinder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbescheinigung beziehen. Mit der Ausstellung einer Vollmacht ist es ebenfalls möglich, die Bescheinigung für eine Drittperson zu beziehen.
Die Gebühr pro ausgestellte Bescheinigung beträgt CHF 10.00 (für jede Person wird eine eigene Bescheinigung erstellt).