Weshalb ist das Parkieren in Birsfelden tagsüber kostenpflichtig?
Eine Parkraumbewirtschaftung bringt verschiedene Vorteile. Die Quartiere werden vor unerwünschtem Fremdparkieren geschützt und damit die Parkiermöglichkeiten für die Anwohnerschaft
verbessert. Ausserdem kann im Ortszentrum nicht mehr dauerhaft parkiert werden. So wird das Parkplatzangebot für Kundinnen und Kunden der Verkaufsund Dienstleistungsbetriebe verbessert.
Parkzonen
Es gelten in Birsfelden drei unterschiedliche Zonen für das Parkieren tagsüber. Für alle Zonen gilt, dass Parkieren nur in den markierten Parkfeldern erlaubt ist.
Weitere Bestimmungen für die einzelnen Zonen sind:
- Zone 1 Kern (entlang der Hauptstrasse): Von Montag bis Samstag darf zwischen 07.00 und 19.00 Uhr maximal 30 Minuten parkiert werden. Das Parkieren ist gratis, jedoch muss nach Ankunft die Parkuhr bedient werden.
- Zone 2 Zentrum: Die erlaubte Parkzeit beträgt von Montag bis Samstag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr maximal 180 Minuten. Nach Ankunft ist die Parkuhr zu bedienen. Die ersten 30 Minuten sind gratis. Anschliessend ist pro 30 Minuten Parkzeit eine Gebühr von CHF 0.50 zu entrichten.
- Zone 3 Blaue Zone, Wohnquartiere: In den Wohnquartieren sind die Parkplätze blau markiert. Für das zeitlich unbeschränkte Parkieren tagsüber wird eine Parkkarte benötigt.
Die verschiedenen Parkkarten sind nachfolgend beschrieben. Wer nicht über eine Parkkarte für unbeschränktes Parkieren verfügt, hat nach Ankunft die offizielle Parkscheibe vorschriftsgemäss
einzustellen und gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen. Ausnahmen bestehen auf den Parkplätzen bei den Sportanlagen Sternenfeld, beim Alterszentrum Birsfelden, beim Kraftwerk und beim Friedhof. Diese Parkplätze verfügen über eine zentrale Parkuhr. Die Parkkarten sind dort nicht gültig.
Zulässige Parkdauer in der Blauen Zone
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr, bei Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr.
Parkkarten für unbeschränktes Parkieren
Um in der blauen Zone tagsüber zeitlich unbeschränkt parkieren zu können, sind Parkkarten zu erwerben. Die Parkkarten gelten nicht auf weiss markierten Parkfeldern mit Parkuhr.
Folgende Parkkarten sind erhältlich:
Anwohnerparkkarte
AnwohnerInnen, domizilierte Geschäftsbetriebe sowie gleichermassen Betroffene (bspw. WochenaufenthalterInnen) der Zone 3 können für jedes auf ihren Namen und ihre Adresse eingelöste Fahrzeug eine Parkkarte erwerben. Dieselbe Regelung gilt für AnwohnerInnen, welche regelmässig ein Drittfahrzeug (bspw. ein Geschäfts- oder Dienstfahrzeug) benutzen. Die Gebühr beträgt CHF 30.00 pro Jahr.
Pendlerparkkarte
Regelmässig in Birsfelden tätige Angestellte von in der Gemeinde domizilierten Gewerbebetrieben können Parkkarten für die blaue Zone erwerben, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass zu wenige Privatparkplätze zur Verfügung stehen. Die Gebühr beträgt CHF 240.00 pro Jahr.
Tagesparkkarte
Für die blaue Zone kann eine Tagesbewilligung gelöst werden. Die Gebühr beträgt CHF 5.00 pro Tag.
Wo sind die Parkkarten erhältlich?
Um eine Parkkarte (ausgenommen Tagesparkkarte) zu erhalten, ist ein Gesuchsformular (siehe unten) auszufüllen und mit den allenfalls erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindepolizei einzureichen.
Die Tagesparkkarten können entweder am Schalter der Einwohnerdienste, der Gemeindepolizei oder beim Denner Partner (Hauptstrasse 23) als Blanko-Tagesparkkarten bezogen werden. Digital besteht die Möglichkeit via den Apps: PrestoPark, Parkingpay, Easypark, TCS oder TWINT.
Was ist zusätzlich zu beachten?
- Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.
- Parkkarten können auf maximal zwei Fahrzeuge ausgestellt werden, diese dürfen aber nicht gleichzeitig in der blauen Zone abgestellt werden.
- Eine Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Wird das Tagparking nicht mehr beansprucht, müssen Sie sich abmelden und die Parkkarte abgeben. Die bereits entrichtete Gebühr wird ab dem folgenden Monat anteilsmässig zurückerstattet.
- An Sonn- und Feiertagen fallen keine Gebühren an, bzw. das Lösen einer Parkierbewilligung ist nicht erforderlich.
- Wohnmobile/Wohnwagen sowie Anhänger ohne Zugfahrzeug können keine dauerhafte Bewilligung beantragen.