Sie sind zum Zivilschutzdienst aufgeboten, können aber aus geschäftlichen Gründen nicht einrücken? Sie haben die Dienstvoranzeige erhalten und gesehen, dass Sie in der WK-Woche aus familiären Gründen einen Tag fehlen werden?
Dann müssen Sie der aufbietenden Stelle - bei Gemeindekursen der Zivilschutzstelle Birsfelden - ein Gesuch um Dienstverschiebung resp. ein Gesuch um Dispensierung vom Zivilschutzkurs einreichen. Solche Gesuche nimmt die ZS-Stelle Birsfelden nur auf dem offiziellen Formular (siehe unten) entgegen, ggf. ergänzt und dokumentiert mit Buchungsbestätigungen, Brief des Arbeitgebers etc. Dabei ist in jedem Fall das Formular komplett auszufüllen sowie die entsprechenden Bestätigungen beizulegen – ohne Beilagen oder ohne Unterschrift wird das Gesuch zurückgesandt!
Komplette und dokumentierte Gesuche sind der aufbietenden Stelle bis spätestens vier Wochen vor dem Dienstanlass einzureichen. Später eintreffende oder unvollständige Gesuche werden NICHT bearbeitet und der ZS-Pflichtige muss dem Aufgebot Folge leisten. Während der Dienstleistung gestellte Dispensationsgesuche werden nur im Ausnahme- bzw. Notfall (z.B. Todesfall in der Familie) von der Kursleitung bewilligt.
Wichtig:
Eingereichte aber noch nicht bewilligte Dispensations- oder Verschiebungsgesuche befreien nicht von der Dienstleistung; die Einrückungspflicht (gem. ZSV Art. 7) besteht weiterhin, bis das Gesuch abschliessend beurteilt und bewilligt worden ist!
Kontakt:
Zivilschutzstelle Birsfelden
Hauptstrasse 77
4127 Birsfelden
Ansprechperson: Lerch Daniel, Tel. 061 317 33 84
Webseite Zivilschutz Birsfelden