Trennungen haben weitreichende Konsequenzen. Sie sind die Vorstufe zur Ehescheidung. Mit dem Getrenntleben beginnt die zweijährige Trennungszeit, nach der eine Scheidung auch gegen den Willen des Partners beantragt werden kann.
Die Trennung hat zudem auch steuertechnische Folgen, da dadurch für das Jahr, in dem die Trennung erfolgte, eine separate Besteuerung der beiden Ehegatten vorgenommen wird.
Bitte melden Sie Ihre Trennung unverzüglich bei der Abteilung Einwohnerdienste an. Wurde die Trennung durch ein Gericht bestätigt, muss das entsprechende Gerichtsurteil bei den Einwohnerdienste vorgelegt werden.