Die Zonenvorschriften bestehen aus einem Zonenplan und einem Zonenreglement. Sie bezwecken eine geregelte Bodennutzung und Bautätigkeit im Siedlungsgebiet unter Berücksichtigung des ökologischen Ausgleichs.
Im Zonenplan sind die Zonen festgelegt, die zum Beispiel für Wohnen, Arbeiten, öffentliche Bauten oder für gemischte Zonen vorgesehen sind. Er bewirkt die klare Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Die Zonenfestlegung ist parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich.
Das Zonenreglement bezweckt eine geregelte Bodennutzung und Bautätigkeit im Siedlungsgebiet. Im Reglement sind für die Wohn-, Gewerbe, Industrie- und weitere Zonen Vorgaben erfasst. Dazu zählt beispielsweise die zulässige Bebauungsziffer, Fassadenhöhe oder Dachaufbauten.
Ansprechperson: Ingold Hans, 061 317 33 38.