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Öl- und Gas­feuerungs­kontrolle

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. 

Daher verlangt die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes die regelmässige Kontrolle der Öl- und Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen. 

Die Gemeinde Birsfelden kontrolliert Heizkessel für Öl und Gas bis 1‘000 kW. Das Lufthygieneamt beider Basel ist zuständig für den Vollzug bei den zentralen Holzfeuerungen, grösseren Feuerungsanlagen und bei allen Motoren.

Die Kontrollen aller nichtindustrielle Öl- und Gasheizungen werden im 2-jährigen Turnus durch die vom Gemeinderat beauftragte Firma F. Senn AG durchgeführt. Die Messungen werden in der Regel in den Wochen nach den Herbstferien durchgeführt. Der amtliche Feuerungskontrolleur meldet sich für die Durchführung der Kontrolle direkt bei der Liegenschaftseigentümerschaft. Die Messgebühren werden durch die F. Senn AG direkt in Rechnung gestellt.

Die Gebühr für die lufthygienische und die energetische Kontrolle wird kostendeckend erhoben und ist in der Gebührenordnung zum Reglement über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle festgelegt.

Bei Fragen zur Feuerungskontrolle steht Ihnen der Feuerungskontrolleur der F. Senn AG oder die Abteilung Bau, Verkehr & Umwelt zur Verfügung. Weitere Auskünfte sind auch beim Lufthygieneamt beider Basel erhältlich.

Ansprechperson: Erismann Mona, Tel. 061 317 33 39.

Bau, Verkehr & Umwelt
Abfall und Umwelt

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