Es ist grundsätzlich zulässig, einzelne Tiere bis zu einem Gewicht von 10 kg auf dem Privatgrund zu vergraben (siehe Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), § 16).
Wir empfehlen jedoch, tote Tiere bis 20 Kg (Katzen, Meerschweinchen, Hamster etc.) der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Dazu können tote Kleintiere nach telefonischer Vereinbarung beim Werkhof abgegeben werden.
Wer sein Tier nicht einer Tierverwertungsanlage übergeben möchte, hat die Möglichkeit einer Kremation oder einer Erdbeisetzung. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei folgenden Anbietern: