Zuständigkeiten für den Winterdienst in der Gemeinde Birsfelden:
- Trottoirs und Privatwege: Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Birsfelden sind die Grundeigentümer/innen oder deren Beauftragte für den Winterdienst verantwortlich.
- Gemeindestrasse, Velowege, Fusswege und öffentliche Treppenanlagen: Für die Winterdiensteinsätze ist der Gemeinde-Werkhof (Abteilung Betriebsunterhalt) verantwortlich.
- Kantonsstrassen: Für den Unterhalt und den Winterdienst auf Kantonsstrassen ist das kantonale Tiefbauamt zuständig und verantwortlich.
- Tram- und Bushaltestellen: Für die Winterdiensteinsätze im Bereich der Tramhaltestellen sind die BVB, im Bereich der AAGL-Bushaltestellen die Gemeinde zuständig.
- Verkehrsteilnehmer/innen: Erfahrungsgemäss muss bei Schneefällen oder Glatteisbildung trotz Winterdiensteinsätzen durch die öffentliche Hand mit erschwerten Verkehrsverhältnissen gerechnet werden. Wir bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmer/innen, sich den jeweiligen Strassenverhältnissen anzupassen. Richtige Bereifung und sicheres Schuhwerk ersparen machen Ärger und Schmerz. Nutzen Sie bitte im kritischen Fall die öffentlichen Verkehrsmittel.
Grundeigentümer/innen
Aufgrund des Polizeireglementes der Gemeinde Birsfelden sind die Anstösser, das heisst Grundeigentümer/innen oder deren Beauftragte, dafür verantwortlich, dass Trottoirs und öffentliche Fusswege längs ihrer Grundstücke bei Schneefall und Glatteis gefahrlos begangen werden können.
Bei Schneefall ist entlang der Parzellengrenzen auf öffentlichen Trottoirs oder Fusswegen ein Streifen von mindestens 1 Meter Breite von Schnee zu räumen und mit Taumittel, Splitt oder gleichwertigem Material zu bestreuen. Zugänge zu Depots von Kehrichtcontainern und –säcken sind ebenfalls freizuhalten. Weggeräumter Schnee ist auf dem Trottoir längs des Randsteines zu deponieren. Es ist darauf zu achten, dass Strassenschalen und Entwässerungsschächte frei bleiben. Verunreinigter Schnee soll nicht in Rabatten oder Baumscheiben deponiert werden.
Bei Glatteis ist das Trottoir oder der Fussweg mit Splitt, Taumittel oder gleichwertigem Material abzustreuen. Bei Tauwetter ist das Trottoir oder der Fussweg von Eis zu befreien.
Splitt kann aus den von der Abteilung Betriebsunterhalt (BU) aufgestellten 14 Streugutbehältern entnommen werden. Die Streuarbeiten sollten, falls Schneefall oder Glatteis während der Nacht auftreten, bis 07.30 Uhr durchgeführt sein (während des Tages soweit erforderlich). Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto geringer ist der Arbeitsaufwand.
Standorte der Splittdepots:
- Birsquai / Bürklinstrasse: Geländer
- Birsquai / Schillerstrasse: Geländer
- Bürklinstrasse / Rheinstrasse: Infokasten
- Hofstrasse / Am Stausee: Strassenecke
- Hofstrasse: Vorplatz Feuerwehr-Depot
- Kirchstrasse: Schulhauseingang
- Kirchmatt-Schulhaus: oberhalb Rampe Unterführung (versteht man das?)
- Hardstrasse 21: vor den Garagen
- Im Lerchengarten: bei der röm.-kath. Kirche
- Hardstrasse: Waldeingang zur Waldtreppe
- Lindenstrasse: Abgang Christoph Gloor-Treppe
- Salinenstrasse / Muttenzerstrasse: Strassenecke
- Birseckstrasse: vor Redingbrücke rechts
- Buchenstrasse: vor Stopp Rheinfelderstrasse
Winterdienst der Gemeinde BirsfeldenBei Schneefall und Glatteis ist zur Aufrechterhaltung des Verkehrs der Strassendienst der Gemeinde für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung zuständig. An besonders gefährdeten Stellen werden bei Glatteis Taumittel eingesetzt. Dies betrifft vor allem die Routen der AAGL-Busse, das Hafenareal, Sammelstrassen und öffentliche Treppenanlagen.
In der Gemeinde Birsfelden gilt generell ein reduzierter Winterdienst. Dies betrifft insbesondere die Quartierstrassen.
Parkierte Fahrzeuge behindern die Schneeräumung und Eisbekämpfung. Stellen Sie deshalb wenn immer möglich Ihren Wagen auf den privaten Abstellplatz. Sie erleichtern so den Winterdienstequipen das Durchkommen mit dem Schneepflug.