Die Gemeinde führt im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt Baselland (SVA BL) die AHV/IV-Zweigstelle.
Bei uns können Sie persönlich zu den Schalteröffnungszeiten Formulare zu den Themen Ergänzungsleistungen, der AHV- und IV-Rente und der Krankenkassen-Prämienverbilligung beziehen.
Weitere Informationen sowie Formulare zum Herunterladen finden Sie auch auf der Website der SVA BL.
Die Formulare zur „Revision/Anmeldung der Ergänzungsleistung“ müssen Sie zwingend bei der Gemeinde einreichen. Alle weiteren Formulare senden Sie bitte direkt an die SVA BL. Die Formulare zur „Revision/Anmeldung der Ergänzungsleistung“ werden nach unserer Überprüfung, ob alle notwendigen Unterlagen dem Formular beigelegt worden sind, direkt an die SVA BL weitergeleitet. Dort erfolgt dann eine weitere Überprüfung und anschliessende Berechnung des Anspruches.