Sie sind auf der Suche nach einer Person, welche in Birsfelden wohnhaft ist oder wohnhaft gewesen sein soll?
Unter Einhaltung der Bestimmungen über den Datenschutz erhalten Sie von uns entsprechende Auskünfte.
Bei uns können Privatpersonen und/oder private Unternehmen mündlich oder per E-Mail eine kostenlose Auskunft über eine Person verlangen. Folgende Daten können wir Ihnen bekanntgeben, sofern die betroffene Person ihre eigenen Daten nicht im Sinne des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kantons Basel-Landschaft bei uns hat sperren lassen:
- Name
- Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Wohn- und Zustelladresse
Sollten Sie weitere Daten benötigen, so müssen Sie ein schriftliches Gesuch einreichen, worin Sie den Grund Ihres Gesuches um eine Adressauskunft erklären und einen allfällig vorhandenen Interessensnachweis (retourniertes Couvert, abgeschlossener Vertrag, o. ä.) beilegen. Für eine solche schriftliche Auskunft wird der antragsstellenden Person CHF 10.00 in Rechnung gestellt.
Amtsstellen sowie Unternehmen, welche nach Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Anspruch auf Amtshilfe haben, können die notwendigen Daten auf schriftliches begründetes Gesuch hin kostenlos verlangen.