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Änder­ung­en bei Re­gle­men­ten und Ver­ord­nung­en

31. Oktober 2024

In den vergangenen Monaten wurden durch die Gemeindeversammlung und den Gemeinderat die folgenden Reglemente und Verordnungen in Kraft gesetzt respektive angepasst:

Verordnung betreffend die Benutzung der Sportanlage "Sternenfeld" Birsfelden
(Teilrevision; per 1. September 2024 in Kraft gesetzt)
In der Verordnung war nicht festgehalten, ob und durch wen Ausnahmen bewilligt werden können. Die Verordnung wurde daher mit dem Paragrafen 5.4 "Genehmigung von Ausnahmen" ergänzt. Der Gemeinderat kann neu auf Antrag in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben von den Bestimmungen der Verordnung abweichen.

Reglement und Verordnung über die Feuerungskontrolle
(Totalrevision; per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt)
Die revidierte kantonale Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) wurde auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Gemeinden des Kantons BL mussten daraufhin ihre Öl- und Gasfeuerungsreglemente revidieren. Das neue Reglement weist hauptsächlich zwei Neuerungen auf: Erweiterung um die Thematik Holzfeuerungskontrolle sowie Liberalisierung der Feuerungskontrolle. Die Verordnung über die Feuerungskontrolle wurde in der Folge ebenfalls überarbeitet (neues Kontrollorgan sowie Anpassung der Gebühren).

Gebührenordnung
(Teilrevision; per 1. November 2024 in Kraft gesetzt)
In der Verordnung wurde neu eine Bearbeitungsgebühr für die Anfertigung eines Passfotos für Identitätskarten aufgenommen.

Reglement und Verordnung zu den Mietzinsbeiträgen
(Totalrevisionen; rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat aufgrund der Ergebnisse der Armutsstrategie das Mietzinsbeitragsgesetz total revidiert. Die Gemeinde Birsfelden hat da-rauf basierend ein neues, totalrevidiertes Reglement sowie die dazu gehörende Verordnung erarbeitet. Das Reglement orientiert sich weitestgehend am Musterreglement des Kantons.

Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können auf der Website der Gemeinde eingesehen und auch heruntergeladen werden.

Martin Schürmann
Leiter Gemeindeverwaltung

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