Der Gemeinderat hat die drei folgenden Verordnungen teilweise angepasst:
- Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)
(Teilrevision, per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt)
Per 1.1.2022 wurden die Pauschalbeiträge in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) angepasst.
- Verordnung zum Reglement Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleitungen
(Teilrevision, per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt)
Die teilrevidierte Verordnung wurde am 21. Dezember 2021 vom Gemeinderat verabschiedet und ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
- Beschaffungsordnung
(Teilrevision, per 1. März 2022 in Kraft gesetzt)
Die Teilrevision umfasst vorwiegend formale Anpassungen (u.a. betreffend Vorgaben zur Dokumentationen und Kompetenzen der Geschäftsleitung) sowie eine neue Regelung zum Umgang mit Ausnahmefällen.
Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen finden Sie unter diesem Link.
Martin Schürmann
Leiter Gemeindeverwaltung