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Beschlüsse der Gemeinde­versammlung­ vom 23. September 2024­ rechtskräftig

24. Oktober 2024

An der Gemeindeversammlung vom 23. September 2023 wurden die folgenden Beschlüsse gefasst, welche dem fakultativen Referendum unterliegen:

  • Quartierplanung Zentrum 2.0
    1. Die Quartierplanung "Zentrum“, bestehend aus dem Quartierplan-Reglement und dem Quartierplan wird genehmigt.
    2. Die Mutation "Zentrum" zu den Zonenvorschriften Siedlung (Zonenplan, Zonenreglement) wird genehmigt.
    3. Die Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan "Teilgebiet Nord 1" und "Teilgebiet Nord 2" wird genehmigt.
    4. Der Kredit in Höhe von neu CHF 1'800'000.00 für die Projektierung der weiteren Arbeiten unter 1. – 3. im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde wird genehmigt.
  • Totalrevision Wasserreglement
    Das totalrevidierte Wasserreglement wird genehmigt.
  • Totalrevision Abwasserreglement
    Das totalrevidierte Abwasserreglement wird genehmigt.
  • Teilrevision des Behördenreglements
    Die Teilrevision des Behördenreglements – bestehend aus der neu-en Festlegung der Entschädigungen für den Schulrat Primarstufe sowie den Schulrat Musikschule (§ 1, Abs 4 und 5) sowie der Neuformulierung § 5 Anpassung der Teuerung (Abs. 3 und 4) – wird genehmigt.
  • Revision der Statuten des Zweckverband APG-Versorgungsregion Rheintal
    Die revidierten Statuten des Zweckverbandes der APG-Versorgungsregion Rheintal werden genehmigt.

Innert Frist, d. h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen die Beschlüsse ergriffen worden.

Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 23. September 2024 in Rechtskraft erwachsen sind.

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