08. Februar 2024
Am 3. März 2024 finden Gemeindewahlen und Abstimmungen statt. Die Zustellung der Abstimmungsunterlagen erfolgt bis spätestens 10. Februar 2024.
Wie üblich wird den Stimmberechtigten empfohlen, bei Erhalt des Stimmcouverts die Wahl- und Abstimmungsunterlagen auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. Trotz aller Sorgfalt beim Einpacken kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass der Inhalt der Stimmcouverts nicht vollständig ist oder dieser beim Öffnen versehentlich zerrissen wird.
In solchen Fällen resp. für einen Ersatz eines Stimmzettels wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste. Meldungen betreffend nicht erhaltener Couverts oder unrichtiger Stimmrechtsausweise richten Sie bitte bis spätestens Dienstag, 27. Februar 2024 ebenfalls an die Abteilung Einwohnerdienste.
Nicht vergessen: Der Stimmrechtsausweis muss bei der brieflichen Stimmabgabe unterschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Stimmabgabe ungültig.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung des Wahllokals am Sonntag, 3. März 2024 um 10.30 Uhr möglich. Später eingeworfene Couverts sind leider ungültig.
Das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung Birsfelden hat zur persönlichen Stimmabgabe am Sonntag, 3. März 2024 von 10.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Zur persönlichen Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis vorzuweisen.
Gemeindeverwaltung Birsfelden
Abteilung Einwohnerdienste