Japankäfer: Mass­nahmen in Birsfelden

05. Juli 2024

Wie der Bund und die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gestern gemeinsam kommunizierten, wurden in der Brüglinger Ebene (St. Jakob) mehrere Japankäfer gefunden. Aufgrund des hohen Schadenpotenzials des invasiven Japankäfers ist dieser in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Der Käfer ist für den Menschen direkt völlig gefahrlos. Der Pflanzenbefall kann aber ganze Bestände vernichten. Um den Käfer zu bekämpfen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden seitens Kanton umgehend Tilgungsmassnahmen verfügt, von denen auch die Gemeinde Birsfelden betroffen ist.

Ende Juni wurden in der Brüglinger Ebene in einer Käferfalle mehrere Japankäfer gefunden. Der Käfer ist für Menschen unbedenklich, kann jedoch sowohl als Engerling als auch als ausgewachsener Käfer massiven Schaden verursachen und ganze Grünflächen oder Pflanzen-/Baumbestände beschädigen. Aufgrund des hohen Schadenpotenzials des invasiven Japankäfers ist dieser in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Das heisst, dass gemäss Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes umgehend Bekämpfungsmassnahmen getroffen werden müssen.

Der Kanton Basel-Landschaft hat sofortige Massnahmen verfügt. Die Massnahmen unterscheiden sich je nach Perimeter. Gestützt auf die Tilgungsstrategie des Bundes wurde der Perimeter mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort als Befallsherd definiert und ein weiterer mit einem Radius von fünf Kilometern als Pufferzone.

Die Gemeinde Birsfelden befindet sich grösstenteils innerhalb der Pufferzone. Deshalb gelten ab sofort bis zum 30. September 2024 die folgenden Massnahmen:

  • Die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus ist verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
    a) auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder
    b) eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
  • Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

Die Gemeinde Birsfelden arbeitet aktuell in engem Kontakt mit dem Kanton an der konkreten Umsetzung und informiert demnächst, was die Massnahmen auch für Privatpersonen bedeuten.

Karte Befallsherd und Pufferzone
Allgemeinverfügung Kanton Basel-Landschaft

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