Ausserhalb von traditionellen Anlässen - wie zum Beispiel dem 1. August - ist das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderates in der Gemeinde Birsfelden untersagt.
Diese gemäss Polizeireglement der Gemeinde geltende Regelung möchte der Gemeinderat vor den anstehenden 1. August-Feierlichkeiten auch dieses Jahr wieder in Erinnerung rufen. Wer gegen Bestimmungen des Reglements verstösst, kann verwarnt oder mit einer Geldbusse belegt werden.
Die Beratungsstelle für Unfall- und Brandverhütung (BfU) empfiehlt für ein unfallfreies Feuerwerks-Vergnügen zudem folgende Sicherheitsvorkehrungen:
- Lassen Sie sich beim Kauf über die richtige Handhabung beraten und beachten Sie die Anwendungshinweise auf der Verpackung;
- Bei Waldbrandgefahr halten Sie sich an das Feuerverbot und verzichten allenfalls ganz auf Feuerwerk;
- Halten Sie kleine Kinder von Feuerwerkskörpern fern. Beaufsichtigen Sie grosse Kinder und lehren Sie sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk;
- Zünden Sie Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen;
- Halten Sie zu Gebäuden, zu landwirtschaftlich genutzten Feldern sowie zu Wäldern einen Abstand von 40 bis 200 Metern;
- Halten Sie die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Mensch und Tier ein. Nehmen Sie insbesondere Rücksicht auf ältere Personen, Familien mit Kleinkindern und Haustieren;
- Platzieren Sie das Feuerwerk auf stabilem Untergrund und verwenden Sie nur fest verankerte Flaschen oder Rohre;
- In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot;
- Lassen Sie abgebranntes Feuerwerk abkühlen und übergiessen Sie es vor dem Entsorgen mit Wasser;
- Nähern Sie sich Blindgängern erst nach ungefähr 15 Minuten und entzünden Sie diese nicht erneut;
- Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper der Verkaufsstelle zur Entsorgung zurück;
- Halten Sie immer einen Eimer Wasser bereit, um Feuer schnell zu löschen oder Verbrennungen zu kühlen;
- Um das eigene Haus vor Irrläufern zu schützen, schliessen Sie Türen, Fenster und Dachluken und ziehen Sie Sonnenstoren ein.
Die Gemeinde Birsfelden wünscht allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Birsfelden einen schönen 1. August.