09. Januar 2023
Als Wertschätzung gegenüber unseren Einwohnerinnen und Einwohnern gratuliert die Gemeinde in enger Zusammenarbeit mit dem Birsfelder Anzeiger jeweils Jubilarinnen und Jubilaren mit hohen Geburtstagen und Ehepaaren mit Hochzeitsjubiläen.
Geburtstagsglückwünsche
Bei allen Jubilaren, die einen 90., 95. oder 100. Geburtstag feiern dürfen, werden die Glückwünsche des Gemeinderats vom Gemeindepräsidenten persönlich überbracht (nach vorheriger Anfrage durch die Gemeinde).
Glückwünsche zu hohen Geburtstagen (80, 90, 95 und älter) werden auch im Birsfelder Anzeiger veröffentlicht. Die Gemeindeverwaltung wird vor der Publikation auf dem schriftlichen Weg Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Jubiläums einholen.
Hochzeitsjubiläen
Wie in den vergangenen Jahren möchte der Gemeindepräsident den in Birsfelden wohnhaften Ehepaaren, die in diesem Jahr das Fest der
feiern, seine Glückwünsche persönlich aussprechen und ein Präsent überreichen. Zudem gratuliert auch der Birsfelder Anzeiger auf Wunsch gerne zum Hochzeitsjubiläum.
Sowohl für den Besuch des Gemeindepräsidenten wie auch für die Gratulation im Birsfelder Anzeiger gilt: Sie erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf persönlichen Wunsch hin und nach entsprechender Anmeldung auf der Gemeindeverwaltung. Wir bitten daher diejenigen Ehepaare, die im Jahr 2023 ein solches Jubiläum feiern, sich bis Ende Januar 2023 beim Sekretariat des Gemeinderates zu melden. Bitte bringen Sie hierfür das Familienbüchlein mit. Wenn Sie keine Gratulation zum Hochzeitsjubiläum wünschen, brauchen Sie somit nichts weiter zu unternehmen.
Gemeindeverwaltung Birsfelden