07. März 2025
Im Frühjahr 2024 haben der Gemeinderat sowie die Grundeigentümerinnen und Baurechtnehmerinnen an einer gemeinsamen Infoveranstaltung über die Revision der Quartierplanung Sternenfeld informiert und die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Parallel hierzu fand die kantonale Vorprüfung statt.
Sowohl die rege Beteiligung im Mitwirkungsverfahren als auch diverse Auflagen und Bedenken des kantonalen Amts für Raumplanung haben dazu geführt, dass die inhaltliche Überarbeitung der Quartierplanung noch nicht abgeschlossen ist.
Im kantonalen Vorprüfungsbericht wurde der Gemeinde nahegelegt, die Parzelle des Schulhauses Sternenfeld entweder in die Quartierplanung einzubeziehen oder eine Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) vorzusehen. Der Gemeinderat hat sich für die zweite Variante entschieden und eine Mutation des Zonenplans Siedlung sowie des Bau- und Strassenlinienplans ausgearbeitet.
In einer OeWA Zone sind grundsätzlich nur Bauten und Anlagen zulässig, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Die Zweckbestimmung – in diesem Fall Schule / Kindergarten – wird dabei im Plan festgehalten. Der Baulinienabstand zu den angrenzenden Strassen soll auf die ortsüblichen 3.50m festgelegt werden.
Im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens hat die Bevölkerung nun die Möglichkeit, sich mit Bedenken und Änderungswünschen an die Gemeinde zu wenden. Die Mitwirkungsfrist läuft vom 7. bis 29. März 2025.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auf der Gemeindeverwaltung einsehbar und können auf www.entwicklung-birsfelden.ch/mitwirkung heruntergeladen werden.
Die Gemeinde bittet um Stellungnahme über das Mitwirkungs-Portal www.mitwirken-birsfelden.ch, per E-Mail an entwicklung@birsfelden.ch oder per Brief an die Gemeinde Birsfelden, Stadtentwicklung & Natur, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden.