01. November 2024
Vor Einbruch des Winters bietet sich die Gelegenheit, Hecken und Sträucher zurück-zuschneiden. Das Schnittgut kann anschliessend mit dem letzten Häckseldienst des Jahres verarbeitet werden.
Schöne, grosse Bäume und grüne Hecken erfreuen das Auge gerade zwischen den Häuserblö-cken im Siedlungsgebiet. Allerdings: Für Fussgänger/innen ist es bisweilen hinderlich, wenn sie auf dem Trottoir unter tiefhängenden Ästen hindurchgehen müssen. Schade um die wertvollen Pflanzen ist es zudem, wenn vorbeifahrende Lastwagen Äste herunterreissen, weil der Baum lange nicht zurückgeschnitten wurde.
Trottoirs freihalten
Gefährlich wird es, wenn Hecken so breit geworden sind, dass Fussgänger/innen auf die angrenzende Strasse ausweichen müssen. Ein Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen dient primär der Verkehrssicherheit. Er ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer/innen können unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Sicht beeinträchtigende Pflanzen entlang der Parzellengrenze nicht zurückgeschnitten oder entfernt wurden und es deshalb zu Schäden oder Unfällen kommt.
Klare Regelung
Das Polizeireglement der Gemeinde Birsfelden schreibt analog zum kantonalen Gesetz über das Strassenwesen vor, dass überhängende Äste und Zweige an öffentlichen Strassen bis auf eine Höhe von 4.50 m und bei öffentlichen Trottoirs bis auf eine Höhe von mindestens 2.50 m nicht über die Parzellengrenze hinausragen dürfen. Auch darf die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern nicht beeinträchtigt werden.
Einfriedungen an Strassenkreuzungen dürfen zudem die Übersicht nicht behindern. Sie sollten daher nicht nur einmal jährlich zurückgeschnitten, sondern dauernd niedrig gehalten werden (maximale Höhe 1.20 m).
Mehr Sicherheit
Bessere Sicht bedeutet mehr Sicherheit auf der Strasse. Durch in das Lichtraumprofil hineinragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen. Die Gemeinde Birsfelden erinnert Grundstückbesitzer/innen deshalb regelmässig an das Zurückschneiden der Pflanzen entlang von Strassen, bei Einmündungen und Ausfahrten.
Letzter Häckseldienst des Jahres
Wenn Hecken und Sträucher vor Einbruch des Winters zurückgeschnitten werden, bietet sich die Gelegenheit, das Schnittgut durch den Häckseldienst der Gemeinde vor Ort zu Häcksel verarbeiten zu lassen. Dies ermöglicht das fachgerechte Kompostieren Ihrer Gartenabfälle.
Der Häckseldienst findet dieses Jahr letztmals am 13. November 2024 statt (nächster Termin: 26. März 2025). Sollten Sie die Dienstleistung der Gemeinde in Anspruch nehmen wollen, ist eine Anmeldung bis spätestens 11. November 2024 zwingend erforderlich. Die Anmeldung kann jederzeit über die Website der Gemeinde erfolgen. Für eine telefonische Anmeldung unter 061 317 33 90 erreichen Sie den Werkhof werktags in der Zeit von 7.30 - 11.30 Uhr.