Änderungen bei Verordnungen

25. Juni 2024

In den vergangenen Monaten wurden durch den Gemeinderat die folgenden Verordnungen angepasst:

Verordnung über die Erteilung von Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen
(Teilrevision, wurde per 28. Mai 2024 in Kraft gesetzt)
Die Verordnung wurde durch den Paragrafen 7 Ausnahmefälle ergänzt. Der Gemeinderat kann auf Antrag in Ausnahmefällen von den vorliegenden Bestimmungen der Verordnung abweichen.

Verordnung zum Personalreglement
(Teilrevision, wurde per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt)
Die Verordnung zum Personalreglement wurde in Bezug auf die Rahmenarbeitszeit angepasst. Die Zeitspanne des frühesten Arbeitsbeginns und des spätesten Arbeitsendes an Werktagen ist neu von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt wie bisher von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Die zuschlagsberechtigten Arbeitszeiten bleiben unverändert.

Verordnung Birsfelder Museum
(Neue Verordnung, wurde per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt)
Die teilrevidierte Verordnung Birsfelder Museum beinhaltet wenige strukturelle Anpassungen (wie zum Beispiel Nennung der verantwortlichen Abteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung sowie Unterstellung der Archivstelle). Sie wurde am 14. Mai 2024 vom Gemeinderat verabschiedet und per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt.

Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können auf der Website der Gemeinde eingesehen und heruntergeladen werden.


Gemeindeverwaltung Birsfelden

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