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Informationen zu den Wahlen am 12. Februar 2023

17. Januar 2023

Am 12. Februar 2023 finden die Regierungsrats- und Landratswahlen statt. Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt bis spätestens 21. Januar 2023.

Wie üblich, wird den Stimmberechtigten empfohlen, bei Erhalt des Stimmcouverts die Wahlunterlagen auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. Trotz aller Sorgfalt beim Verpacken, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass der Inhalt der Stimmcouverts nicht vollständig ist oder dieser beim Öffnen versehentlich zerrissen wird. 

In solchen Fällen resp. für einen Ersatz von Wahlzetteln, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste. Meldungen betreffend nicht erhaltener Couverts oder unrichtiger Stimmrechtsausweise richten Sie bitte bis spätestens Freitag, 10. Februar 2023 um 11.00 Uhr ebenfalls an die Abteilung Einwohnerdienste.

Nicht vergessen: Der Stimmrechtsausweis muss bei der brieflichen Stimmabgabe unterschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Stimmabgabe ungültig.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung des Wahllokals am Sonntag, 12. Februar 2023 um 10:30 Uhr möglich. Später eingeworfene Couverts sind leider ungültig.

Das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung Birsfelden hat zur persönlichen Stimmabgabe am Sonntag, 12. Februar 2023 von 10:30 bis 11:30 Uhr geöffnet. Zur persönlichen Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis vorzuweisen.

Übrigens: Wussten Sie, dass die Landeskanzlei zu den anstehenden Wahlen von Landrat und Regierungsrat Erklärvideos veröffentlicht hat? Nachdem die Landeskanzlei für die letzte Abstimmung im November 2022 zum ersten Mal ein Erklärvideo eingesetzt hat, wurden für die Landrats- und Regierungsratswahlen am 12. Februar 2023 ebenfalls Videos produziert. Diese erklären, wie die Wahlunterlagen korrekt ausgefüllt werden. Die beiden Videos sind auf der Website und auf den Social Media-Kanälen des Kantons abrufbar.

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