29. April 2024
Für die Wahl des Gemeindepräsidiums (Amtsperiode 1.7.2024 bis 30.6.2028) ist in diesem Jahr nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Dadurch ist eine stille Wahl möglich.
Die Gemeindekommission hat deshalb die Urnenwahl zur Besetzung des Gemeindepräsidiums widerrufen. Die folgende Person wird als gewählt erklärt.
Beschwerdemöglichkeit: (gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte / SGS 120)
Gegen diesen Beschluss kann beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung einzureichen, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses.
Gemeindekommission Birsfelden