Die Nutzung der Allmend richtet sich nach der Allmendverordnung der Gemeinde Birsfelden sowie deren Anhängen (Gebührenmodell und Handbuch Allmendnutzung).
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Anhang 1 der Allmendverordnung der Gemeinde Birsfelden.
Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten.