Bewilligung zum Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft / zum Überwirten:
Die Bewilligung berechtigt zum Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken und zum Verkauf von kalten und warmen Speisen an obigem Anlass. Sie muss am Festanlass auf Verlangen der Kontroll- und/oder Vollzugsbehörden vorgewiesen werden können.
Auflagen zu Ruhe und Ordnung: Der/die Bewilligungsinhaber/in ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Nachbarschaft durch Festbetrieb und Lärm, insbesondere während der Nachtruhe ab 22.00 Uhr, nicht gestört oder belästigt wird.
Tombola- und Lottomatchgesuche sind an die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft, Bewilligungen, Mühlegasse 14, 4410 Liestal zu richten.