Der Gemeinderat hat die folgenden Verordnungen angepasst bzw. eine Totalrevision vorgenommen und eine neue Verordnung eingeführt:
- Verordnung zum Personalreglement
(Teilrevision, wurde per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt)
Per 1.1.2023 wurde die Pikettentschädigung analog der Lohnanpassung um 2.5% angepasst. Da die Entschädigung in der Verordnung zum Personalreglement festgehalten ist, führte dies zu einer Teilrevision der Verordnung.
- Gebührenordnung
(Totalrevision, wurde per 1. Februar 2023 in Kraft gesetzt)
Es werden neu die Gebühren für die Vermietung von Marktständen sowie die Verrechnung der Stunden für das Einsammeln nicht reglementskonform aufgehängter Plakate geregelt. Aufgrund der zahlreichen Veränderungen, welche in dieser Verordnung über die Jahre vorgenommen wurden, hat man sich für eine Totalrevision entschieden. Sie ist per 1. Februar 2023 in Kraft getreten.
- Verordnung "Arbeiten im Homeoffice"
(Neu Verordnung, wurde per 1. März 2023 in Kraft gesetzt)
Die Verordnung zum Homeoffice wurde am 14. Februar 2023 vom Gemeinderat verabschiedet und per 1. März 2023 in Kraft gesetzt.
Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können hier eingesehen und auch heruntergeladen werden.
Martin Schürmann
Leiter Gemeindeverwaltung