27. April 2023
An der Gemeindeversammlung vom 27. März 2023 wurde der folgende Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegen:
Innert Frist, d.h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§ 49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen den Beschluss ergriffen worden.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27. März 2023 in Rechtskraft erwachsen ist.
Die an der Gemeindeversammlung beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung findet am 18. Juni 2023 statt.
Gemeindeverwaltung Birsfelden