Regelung für Feuer­werk zum National­feiertag

24. Juli 2024

Der Nationalfeiertag am 1. August steht bevor, und die Schweiz feiert ihren Geburtstag. Viele Privatpersonen nutzen diesen Tag traditionell, um Feuerwerk abzubrennen.

Seit dem 1. Juni 2023 gilt in der Gemeinde Birsfelden ein neues Polizeireglement mit folgenden Regelungen für den Nationalfeiertag:

  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur zu diesen Zeiten erlaubt:

31. Juli, 18:00 Uhr bis 1. August, 01:00 Uhr
1. August, 18:00 Uhr bis 2. August, 01:00 Uhr

  • Ausserhalb dieser Zeiten ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Genehmigung verboten.
  • Verstösse gegen diese Regelungen können mit einer Geldstrafe von CHF 300 geahndet werden.

Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, dass das Aufenthaltsverbot auf der Birskopfmatte für die Nächte vom 31. Juli auf den 1. August sowie vom 1. August auf den 2. August erst ab 01:00 Uhr und nicht wie sonst ab 23:00 Uhr gilt. Diese Regelung steht im Einklang mit den Feuerwerksbestimmungen.

Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner von Birsfelden sowie deren Gäste, sich an die Regelungen zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

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