Öffentliches Mitwirkungs­verfahren Quartier­planung Sternen­feld

16. Mai 2024

Die Gemeinde Birsfelden verfolgt, in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie den Baurechtsnehmenden, die Strategie, das Quartier Sternenfeld für die zukünftige Entwicklung "fit zu machen", so dass es seinem Potenzial und seiner zentralen Lage gerecht wird.

Die planungsrechtliche Grundlage hierfür liefert die Quartierplanung Sternenfeld. Sie setzt sich zusammen aus dem Quartierplan, dem Quartierplanreglement sowie dem erläuternden Planungsbericht.

Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt die Gemeinde Birsfelden für die Quartierplanung Sternenfeld ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen liegen vom Freitag, 17. Mai 2024 bis zum Mittwoch, 26. Juni 2024 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Birsfelden, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind zudem unter https://entwicklung-birsfelden.ch/projekte/private/sternenfeld abrufbar.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 26. Juni 2024 über das Mitwirkungsportal https://mitwirken-birsfelden.ch, per E-Mail an entwicklung@birsfelden.ch oder auf dem Postweg an Gemeinde Birsfelden, Abteilung Stadtentwicklung & Natur, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden einzureichen.

Unterlagen zur Quartierplanung Sternenfeld:
Quartierplan
Quartierplanreglement
Planungsbericht

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen